Einstweilige Verfügung gegen T-OnlinePer einstweiliger Verfügung hat das Landgericht Hamburg ( 15. Zivilsenat) der T-Online International AG untersagt, die Kündigungsfrist für bestimmte DSL-Zeit- und Volumentarife zu verlängern, ohne die Kunden ausreichend über die Veränderungen und ihr Widerspruchsrecht aufzuklären. BGH Veröffentlichungsverbot des Romans "Esra" bestätigtUrteil vom 21. Juni 2005 – VI ZR 122/04 Der unter anderem für Fragen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das von den Vorinstanzen ausgesprochene Veröffentlichungsverbot des von der Beklagten verlegten Romans Esra von Maxim Biller bestätigt. In den Vorinstanzen - LG München I - 9 O 11360/03 ./. OLG München - 18 U 4890/03 – wurde es dem Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch untersagt, das Buch „Esra“ von Maxim Biller zu veröffentlichen. Rechtmäßige Verfügung über SparguthabenBGH, Urteil vom 18. 1. 2005 - X ZR 264/02 Rechtmäßige Verfügung über Sparguthaben bei Einbehalt des für einen Dritten angelegten Sparbuchs BGB §§ 328, 331, 808, 812, 816 Abs. 2, 818 Abs.1 Legt ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes an, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, so ist aus diesem Verhalten i. d. R. zu schließen, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will. Sachverhalt: Vorwurf der Schleichwerbung bei der ARDVorwurf der Schleichwerbung durch ARD-Meteorologen Kachelmann Quelle: Verwendung von Fotomontagen in satirischen KontextenBVerfG 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 14. 2. 2005 - 1 BvR 240/04 (Satirische Fotomontage) GG Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1; BGB §§ 823, 1004; KUG §§ 22f. Leitsatz: 1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch vor der Verbreitung eines technisch manipulierten Bildes, das den Anschein erweckt, ein authentisches Abbild einer Person zu sein. |