eBay-Recht

Widerrufsbelehrung bei eBay – neues Urteil des OLG Köln

Die Widerrufsbelehrung auf der eBay-Shopseite entspricht nicht der Textfom nach § 126b BGB. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung" ist aber ausreichend und nicht abmahnfähig

Das OLG Köln hat nunmehr ausdrücklich in seinem Urteil vom 03.08.2007, Az. 6 U 60/07 festgehalten, dass es für die kürzere Widerrufsfrist von zwei Wochen nicht ausreicht, dass der Verbraucher bis zum Vertragsschluss formlos belehrt wurde.

§ 355 Abs. 2 BGB bildet eine zusammengehörige Regelung, woraus sich von selbst ergibt, dass es auch im zweiten, die Verlängerung der Widerrufsfrist betreffenden Satz um die Belehrung in Textform geht.

Rechtsmissbräuchliche Abmahnung bei eBay, LG Heilbronn, Urteil vom 23.4.2007 - 8 O 90/07

Rechtsmissbräuchliche Abmahnung bei eBay
Neues Urteil des Landgerichts Heilbronn

Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen ist rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, wenn der Prozessbevollmächtigte im Internet kostenneutrale Abmahnungen von eBay-Verkäufern anbietet und der Umfang der Abmahnungen in keinem Verhältnis zu den Umsätzen des Abmahnenden steht.
LG Heilbronn, Urteil vom 23.4.2007 - 8 O 90/07

Abmahnung wegen Wertersatz bei eBay ist nicht immer gerechtfertigt, Urteil des OLG Hamburg vom 19.06.2007

Bisher wurde aufgrund der bisherigen Rechtssprechung davon ausgegangen, dass auch der Wertersatz für Verschlechterungen an der Kaufsache nicht gefordert werden kann, weil die gesetzlich erforderliche Belehrung bei Vertragsschluss in Textform zu erfolgen habe, was bei einer Versteigerung auf eBay nicht möglich bzw. nicht erfüllt ist. Nun hat das OLG Hamburg festgestellt, dass die Belehrung auch bei Versteigerungen über eBay erfüllt ist, wenn sie spätestens mit Auslieferung der Ware in Textform erfolt.

OLG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2007, AZ 5 W 92/07

1. Bei eBay kann ein Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme gem. § 357 Abs. 3 BGB geltend gemacht werden.

Angaben für das Impressum auf "mich"-Seite genügen, KG Berlin Beschluss vom 11.05.2007, 5 W 116/07

Das Kammergericht Berlin folgt der Rechtsprechung des LG Traunstein im Hinblick auf die Angaben nach dem Telemediengesetz (früher Teledienstgesetz).

1. Der Pflicht zur Anzeige der Anbieterkennzeichnung (Impressumpflicht) nach § 6 TDG (jetzt § 5 TMG) in einem Internetauftritt bei eBay kann auch durch einen Eintrag auf einer nachgelagerten Seite genügt werden, die über die Startseite mit Anklicken der Schaltfläche "mich" erreicht wird. Die Schaltfläche "mich" ist in diesem Zusammenhang nicht anders zu beurteilen als die Schaltflächen "Kontakt" oder "Impressum".

Widerrufsbelehrung bei eBay : Neues Urteil des Bundesgerichtshofs BGH Urteil vom 12.04.2007

Der Bundesgerichtshof hatte in einem aktuellen Urteil vom 12.04.2007, Az. VII ZR 122/06 über eine Widerrufsklausel zu urteilen, die zwar über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs aufklärte, jedoch nicht über dessen wesentlichen Rechte.

In diesem Fall ging es um eine Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Haustürgeschäftes. Ein Fassadenvertreiber hatte bei einem Haustürgeschäft am 29.05.2005 einen Auftrag mit folgender Belehrung überreicht:

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