eBay-Recht

Verwendung eines Markennamens in der eBay Artikelbeschreibung

OLG Frankfurt a.M., Beschluß vom 27. 7. 2004 - 6 W 80/04Cartier-Stil

Die Konkurrenz auf den Internetplattformen ist innerhalb der letzten Jahre seit Eröffnung des Portals erheblich gestiegen. Immer mehr Anbieter versuchen, die Ware an den Kunden zu bringen.

Dabei begehen die Verkäufer meist ohne es zu wissen abmahnfähige Fehler.

Die Artikelbeschreibung wird so zusagen "aufgewertet", indem man einen berühmten Markennamen einbindet, z.B. "Dieses Kostüm sieht aus wie ein echtes Chanel Kostüm" oder "Das T-Shirt im BMW Stil."

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