Urheberrecht

LG München I: MFM Tabelle als Maßstab für Schadensersatzhöhe

LG München I, Urteil vom 17.05.06, Az.: 21 O 21175/04

Tatbestand (auszugweise):

Die Parteien streiten um ausstehende Honorarforderungen bzw. Schadensersatz für die Nutzung von Architekturfotografien.

Der Kläger ist ein bekannter Architekturfotograf, der Beklagte ein international renommierter Architekt.

Filesharing - Eltern haften nicht immer für ihre Kinder - LG Mannheim

Das Landgericht Mannheim hat in einem aktuellen Urteil über die Haftung von Eltern minderjähriger Kinder für deren Urheberrechtsverletzung durch "Filesharing" (Urteil vom 29.09.2006, Az. : 7 O 76/06 und vom 30.01.2007, 2 O 71/06) folgendes entschieden:

Eltern von Kindern, die das Internet benutzen, haben bestimmte Prüfpflichten einzuhalten.
Im vorliegenden Fall hatte der volljährige Sohn der Beklagten eine Urheberrechtsverletzung begangen, indem er im Rahmen eines Filesharings zu einem Computerspiel im Internet ermöglicht hatte, dass urheberrechtlich geschützt war.
Das Landgericht Mannheim führt aus, dass ein Internetanschluss innerhalb eines Haushaltes mit Kindern naturgemäß auch von diesen genutzt wird.

LG Köln, Az, 81 O 174/06, Google Adwords, die eine fremde Marke verwenden, ist nach Ansicht des Gerichts eine Markenverletzung

Die Verwendung von Markennamen in Google Adwords ist umstritten.

Das Landgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 09.02.2007 (81 O 174/06), dass die Verwendung einer fremden Marke als Google-AdWord eine Verletzungshandlung darstellt.

Übernahme eines Zeitungsartikels im Internet als Urheberrechtsverletzung

Übernahme eines Zeitungsartikels im Internet als Urheberrechtsverletzung

LG München I, Urteil vom 15.11.2006, 21 O 22557/05

Der Informationsfluss im Internet ist eine grosser Bereicherung unserer Zeit. Nie war es so schnell möglich, an Informationen zu gelangen, seien es Fernsehnachrichten, Urteile, DAX-Kurse oder Zeitungsartikel.

Verwendung eines Markennamens in der eBay Artikelbeschreibung

OLG Frankfurt a.M., Beschluß vom 27. 7. 2004 - 6 W 80/04Cartier-Stil

Die Konkurrenz auf den Internetplattformen ist innerhalb der letzten Jahre seit Eröffnung des Portals erheblich gestiegen. Immer mehr Anbieter versuchen, die Ware an den Kunden zu bringen.

Dabei begehen die Verkäufer meist ohne es zu wissen abmahnfähige Fehler.

Die Artikelbeschreibung wird so zusagen "aufgewertet", indem man einen berühmten Markennamen einbindet, z.B. "Dieses Kostüm sieht aus wie ein echtes Chanel Kostüm" oder "Das T-Shirt im BMW Stil."

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