Allgemeines ZivilrechtLG München I: MFM Tabelle als Maßstab für SchadensersatzhöheLG München I, Urteil vom 17.05.06, Az.: 21 O 21175/04 Tatbestand (auszugweise): Die Parteien streiten um ausstehende Honorarforderungen bzw. Schadensersatz für die Nutzung von Architekturfotografien. Der Kläger ist ein bekannter Architekturfotograf, der Beklagte ein international renommierter Architekt. Erbe ausschlagen - der richtige Weg?Die Erbschaft ausschlagen Sie sind Erbe geworden und möchten nun wegen Überschuldung des Nachlasses ausschlagen? Zunächst sollten Sie sich vor der Ausschlagung beraten lassen. Sie können in der Bedenkzeit, ob Sie das ERbe annehmen oder nicht, die Haftung durch Erstellung eines Nachlassverzeichnisses auf den Nachlass begrenzen. Eine übereilte Ausschlagung kann für Sie ebenfalls nachteilig sein. Ausschlagungsfrist Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn Neues Urteil zu starrem Fristenplan, SchönheitsreparaturenBGH, Urteil vom 7. 3. 2007 - VIII ZR 247/05 Der Bundesgerichtshof hatte über folgende Klausel zu entscheiden: Filesharing - Eltern haften nicht immer für ihre Kinder - LG MannheimDas Landgericht Mannheim hat in einem aktuellen Urteil über die Haftung von Eltern minderjähriger Kinder für deren Urheberrechtsverletzung durch "Filesharing" (Urteil vom 29.09.2006, Az. : 7 O 76/06 und vom 30.01.2007, 2 O 71/06) folgendes entschieden: Eltern von Kindern, die das Internet benutzen, haben bestimmte Prüfpflichten einzuhalten. Geldgewinn, Kaffeefahrt, OLG Hamm, Urteil vom 8.02.2007 - Az. 21 U 138/06In letzter Zeit häufen sich in Deutschen Briefkästen so genannte Gewinnbriefe. Darin wird dem Empfänger zu einem Geldgewinn oder Sachgewinn gratuliert. Dem vermeintlichen Gewinner wird gesagt, dass er den Gewinn erhält, wenn er bei einer „Gewinnfahrt“ teilnimmt. Dort werde ihm sein Gewinn übergeben. Bei dem vermeintlichen Gewinn handelt es sich jedoch primär um eine Anlockungstaktik. Die Gewinner nehmen an einer so genannten „Kaffeefahrt“ teil. In einem abgelegenen Gasthaus wird ihnen dann von der Wunderheilpille bis zur Heizdecke jedes erdenkliche Kaufgut angeboten. Der Gewinn soll dann beim Erwerb der Kaufware angerechnet werden. Angeblich soll der Käufer damit ein gutes Geschäft machen. Der einzige, der bei dieser Veranstaltung gewinnt, ist der Veranstalter selbst. |