Allgemeines Zivilrecht

LG München I: MFM Tabelle als Maßstab für Schadensersatzhöhe

LG München I, Urteil vom 17.05.06, Az.: 21 O 21175/04

Tatbestand (auszugweise):

Die Parteien streiten um ausstehende Honorarforderungen bzw. Schadensersatz für die Nutzung von Architekturfotografien.

Der Kläger ist ein bekannter Architekturfotograf, der Beklagte ein international renommierter Architekt.

Erbe ausschlagen - der richtige Weg?

Die Erbschaft ausschlagen

Sie sind Erbe geworden und möchten nun wegen Überschuldung des Nachlasses ausschlagen?

Zunächst sollten Sie sich vor der Ausschlagung beraten lassen. Sie können in der Bedenkzeit, ob Sie das ERbe annehmen oder nicht, die Haftung durch Erstellung eines Nachlassverzeichnisses auf den Nachlass begrenzen.

Eine übereilte Ausschlagung kann für Sie ebenfalls nachteilig sein.

Ausschlagungsfrist

Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen.
Etwas anderes gilt dann, wenn der Erblasser seinen einzigen Wohnsitz im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Eintritt des Erbfalls im Ausland befunden hat. In diesen Fällen beträgt Ausschlagungsfrist 6 Monate.

Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn

Neues Urteil zu starrem Fristenplan, Schönheitsreparaturen

BGH, Urteil vom 7. 3. 2007 - VIII ZR 247/05

Der Bundesgerichtshof hatte über folgende Klausel zu entscheiden:

Filesharing - Eltern haften nicht immer für ihre Kinder - LG Mannheim

Das Landgericht Mannheim hat in einem aktuellen Urteil über die Haftung von Eltern minderjähriger Kinder für deren Urheberrechtsverletzung durch "Filesharing" (Urteil vom 29.09.2006, Az. : 7 O 76/06 und vom 30.01.2007, 2 O 71/06) folgendes entschieden:

Eltern von Kindern, die das Internet benutzen, haben bestimmte Prüfpflichten einzuhalten.
Im vorliegenden Fall hatte der volljährige Sohn der Beklagten eine Urheberrechtsverletzung begangen, indem er im Rahmen eines Filesharings zu einem Computerspiel im Internet ermöglicht hatte, dass urheberrechtlich geschützt war.
Das Landgericht Mannheim führt aus, dass ein Internetanschluss innerhalb eines Haushaltes mit Kindern naturgemäß auch von diesen genutzt wird.

Geldgewinn, Kaffeefahrt, OLG Hamm, Urteil vom 8.02.2007 - Az. 21 U 138/06

In letzter Zeit häufen sich in Deutschen Briefkästen so genannte Gewinnbriefe. Darin wird dem Empfänger zu einem Geldgewinn oder Sachgewinn gratuliert. Dem vermeintlichen Gewinner wird gesagt, dass er den Gewinn erhält, wenn er bei einer „Gewinnfahrt“ teilnimmt. Dort werde ihm sein Gewinn übergeben. Bei dem vermeintlichen Gewinn handelt es sich jedoch primär um eine Anlockungstaktik. Die Gewinner nehmen an einer so genannten „Kaffeefahrt“ teil. In einem abgelegenen Gasthaus wird ihnen dann von der Wunderheilpille bis zur Heizdecke jedes erdenkliche Kaufgut angeboten. Der Gewinn soll dann beim Erwerb der Kaufware angerechnet werden. Angeblich soll der Käufer damit ein gutes Geschäft machen. Der einzige, der bei dieser Veranstaltung gewinnt, ist der Veranstalter selbst.

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