LG Köln, Az, 81 O 174/06, Google Adwords, die eine fremde Marke verwenden, ist nach Ansicht des Gerichts eine MarkenverletzungDie Verwendung von Markennamen in Google Adwords ist umstritten. Das Landgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 09.02.2007 (81 O 174/06), dass die Verwendung einer fremden Marke als Google-AdWord eine Verletzungshandlung darstellt. Es gibt also eine weitere Meinung in dieser zur Zeit stark umstrittenen Rechtsfrage. Dieses mal setzten sich zwei Unternehmen auseinander, die über das Internet Artikel aus dem selben Brachenbereich vertreiben. Der Beklagte hatte eine eingetragene Marke der Klägerin als "Keyword" für seine Werbeanzeigen bei Google verwendet, sodass bei der Eingabe dieses Wortes im Suchfeld ein Link in der rechten Anzeigespalte auftauchte. Das Landgericht Köln war der Ansicht, dass dies eine unzulässige Verwendung der Werbewirksamkeit der Marke der Klägerin darstellt. Als Grundlage für die Entscheidung gab das Gericht das Urteil des Bundesgerichtshofes zum Thema "Meta-Tags" an, Urteil vom 18. Mai 2006, Az.: I ZR 183/03. DArin hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich festgelegt, dass die Verwendung von Markennamen innerhalb von Metatags eine Markenverletzung darstellt. Das Landgericht Köln stützte sich auf diese Ausführungen und meint, dass zwar zwischen Meta-Tags und den Google-AdWords Unterschiede bestehen, diese aber nicht zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen. Entscheidend sei, dass die Beklagte ihr Internet-Angebot nicht in einen generischen, allgemeinen Begriff als Keyword gestellt habe, sondern direkt die Marke des Klägers benutzt hat, um ihr Sortiment am Markt zu platzieren. Insofern nutze sie die Vorleistung des Klägers in unzulässigerweise aus. Der Klage wurde folglich stattgegeben. Das Urteil zeigt, dass eine einheitliche Linie zu diesem Thema noch nicht vorliegt. Es verkennt insbesondere, dass Metatags sich auf den Seiten der Betreiber oder zugeschalteten Seiten befinden, während die Google Anzeigen bei der entsprechenden Eingabe der Marke klar von den allgemeinen Ergebnissen abgegrenzt sind. Der durchschnittliche Nutzer weiß, dass es sich um Anzeigen handelt und ist in der Lage, anhand der Internetadresse zu erkennen, ob der Markeninhaber die Anzeige selbst schaltet, oder das Wort nur als Keyword verwendet wurde. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Urteile des LG Hamburg (Urt. v. 21.12.2004 - Az.: 312 O 950/04) und OLG Düsseldorf Urteil vom 23.01.2007, AZ I-20 U 79/06 hin, wonach eine Verwendung von Markennamen in Adword Anzeigen keine Markenrechtsverletzung darstellt. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie abgemahnt wurden oder prüfen Ihre Anzeigen auf Korrektheit, info@anwaeltin-heussen.de
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