Allgemeine Geschäfsbedingungen (AGB) im InternetAllgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Basis für jeden, der eine Handelsgewerbe betreibt. Deshalb sollten diese wichtigen Vertragsbedingungen individuell für das jeweilige Geschäft erstellt werden. Die Möglichkeiten der Gestaltung sind so vielfältig, wie das Angebot auf dem Handelsparkett. Sie sollten daher äußerste Sorgfalt auf diesen Bereich legen. Wir erstellen für Sie und Ihr Geschäft die passenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und halten diese an die jeweilige rechtliche Situation angepasst. Nebenkostenabrechnung – Nichtabrechnung über die Nebenkosten ist keine konkludente Vereinbarung einer PauschaleOLG Naumburg, Urteil vom 17.01.2006 –9 U 106/05 Missbräuchliche Abmahnung im Internet bei Preisangaben ( PAngV)Die Abmahnwelle im Internet wird zunehmend gestoppt. Das Landgericht Bielefeld hat nun in einer Entscheidung geurteilt, dass Abmahnungen den Rechtsmissbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG indizieren, wenn innerhalb weniger Tage über 100 Mitbewerber hinsichtlich der gleichen Wettbewerbsverstöße kostenpflichtig abgemahnt werden. Das Landgericht Bielefeld hatte in seiner Entscheidung vom 02.06.2006 – 15 O 53/06 (nicht rechtskräftig) über folgenden Fall zu urteilen: Erstellung eines TestamentsSie möchten Ihr Vermögen in die richtigen Hände geben? Dann müssen Sie ein Testament erstellen. Sie sollten sich dabei beraten lassen, um Ihren Willen wirksam umzusetzen. Unwirksame oder zweideutige Formulierungen finden sich in fast jedem Testament, das ohne anwaltliche Hilfe erstellt wird. Vorab sollten Sie folgendes wissen: 1. Form 1.1 Das Testament muss von Ihnen handschriftlich erstellt werden, § 2247 BGB. Es genügt nicht, nur die handschriftliche Unterschrift beizufügen. 1.2 Sie können auch ein so genanntes öffentliches Testament erstellen. Das bedeutet, dass Sie bei einem Notar Ihren letzten Willen erklären, § 2232 BGB. 2. Inhalt Verwendung eines Markennamens in der eBay ArtikelbeschreibungOLG Frankfurt a.M., Beschluß vom 27. 7. 2004 - 6 W 80/04Cartier-Stil Die Konkurrenz auf den Internetplattformen ist innerhalb der letzten Jahre seit Eröffnung des Portals erheblich gestiegen. Immer mehr Anbieter versuchen, die Ware an den Kunden zu bringen. Dabei begehen die Verkäufer meist ohne es zu wissen abmahnfähige Fehler. Die Artikelbeschreibung wird so zusagen "aufgewertet", indem man einen berühmten Markennamen einbindet, z.B. "Dieses Kostüm sieht aus wie ein echtes Chanel Kostüm" oder "Das T-Shirt im BMW Stil." |