Neues Urteil zu starrem Fristenplan, SchönheitsreparaturenBGH, Urteil vom 7. 3. 2007 - VIII ZR 247/05 Der Bundesgerichtshof hatte über folgende Klausel zu entscheiden: Filesharing - Eltern haften nicht immer für ihre Kinder - LG MannheimDas Landgericht Mannheim hat in einem aktuellen Urteil über die Haftung von Eltern minderjähriger Kinder für deren Urheberrechtsverletzung durch "Filesharing" (Urteil vom 29.09.2006, Az. : 7 O 76/06 und vom 30.01.2007, 2 O 71/06) folgendes entschieden: Eltern von Kindern, die das Internet benutzen, haben bestimmte Prüfpflichten einzuhalten. LG Köln, Az, 81 O 174/06, Google Adwords, die eine fremde Marke verwenden, ist nach Ansicht des Gerichts eine MarkenverletzungDie Verwendung von Markennamen in Google Adwords ist umstritten. Das Landgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 09.02.2007 (81 O 174/06), dass die Verwendung einer fremden Marke als Google-AdWord eine Verletzungshandlung darstellt. eBay Abmahnung, fehlerhafte Widerrufbelehrung, neues Urteil zur TextformDas Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 15.03.2007 (Aktenzeichen: 52 O 88/07) per einstweiliger Verfügung verfügt, dass ein eBay-Händler die für Widerrufsbelehrungen bisher gängige Wertersatzklausel gegenüber Verbrauchern nicht mehr verwenden darf. Im vorliegenden Fall hatte der abgemahnte Ebay Händler die Formulierung, dass ein Schaden, der auch durch ordnungsgemäßen Gebrauch der Sache entsteht, zu ersetzen ist, in seiner Widerrufsbelehrung eingefügt. Dies ist nach Ansicht des Landgericht Berlin aber bei Versteigerungen auf der Ebay-Plattform nicht möglich und stellt eine falsche Widerrufsbelehrung dar. Die Abmahnung der Widerrufsbelerung des Ebay Shops sei demnach gerechtfertigt. Geldgewinn, Kaffeefahrt, OLG Hamm, Urteil vom 8.02.2007 - Az. 21 U 138/06In letzter Zeit häufen sich in Deutschen Briefkästen so genannte Gewinnbriefe. Darin wird dem Empfänger zu einem Geldgewinn oder Sachgewinn gratuliert. Dem vermeintlichen Gewinner wird gesagt, dass er den Gewinn erhält, wenn er bei einer „Gewinnfahrt“ teilnimmt. Dort werde ihm sein Gewinn übergeben. Bei dem vermeintlichen Gewinn handelt es sich jedoch primär um eine Anlockungstaktik. Die Gewinner nehmen an einer so genannten „Kaffeefahrt“ teil. In einem abgelegenen Gasthaus wird ihnen dann von der Wunderheilpille bis zur Heizdecke jedes erdenkliche Kaufgut angeboten. Der Gewinn soll dann beim Erwerb der Kaufware angerechnet werden. Angeblich soll der Käufer damit ein gutes Geschäft machen. Der einzige, der bei dieser Veranstaltung gewinnt, ist der Veranstalter selbst. ![]() |