Bei Falschangaben eines Verkäufers im Rahmen einer Online-Versteigerung kann Schadensersatz verlangt werden!

Verkäufer bei eBay oder anderen Internetauktionen müssen sich an ihre Beschreibungen der Ware halten lassen. Die Verkäufer müssen daher prüfen, ob die Ware dem Beschreibungstext entspricht. Eine Beschreibung „ins Blaue hinein“ kann dazu führen, dass der Verkäufer dem Käufer Schadensersatz zu leisten hat.

Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. soeben entschieden:

Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. Vom 31.01.2007, Az: 2 16 S 3/06 (rechtskräftig)

Bei Falschangaben eines Verkäufers im Rahmen einer Online-Versteigerung kann der Käufer vom Vertrag zurück treten und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Sachverhalt:

Laut Beschluss des Kammergerichts Berlin beträgt die Widerrufsfrist bei eBay 1 Monat

Das Kammergericht Berlin hat in dem Beschluss entschieden, dass bei eBay der Verbraucher einen Monat lang seine Willenserklärung zum Abschluss des Kaufvertrages widerrufen kann.

Das Gericht stellt darauf ab, dass die Widerrufsbelehrung in Textform zu erfolgen hat, § 355 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Textform sei nicht gewahrt, wenn die Belehrung nur im Internet gelesen werden kann. Die Textform ist erst gewahrt, wenn die Belehrung dem Verbraucher z.B. als E-Mail oder mit Zusendung der Ware im Begleitschreiben zugeht.

Ob diese Auffassung bestätigt wird, bleibt abzuwarten. Das Landgericht Paderborn hat bereit anders entschieden (siehe ).

Eine Zahlung des Mieters auf eine verspätete Betriebskostenabrechnung kann zurück gefordert werden!

BGH, Urteil vom 18.01.2006 - VIII ZR 94/05 (rechtskräftig)

Sachverhalt:

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger die vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen auf die Betriebskosten an seinen Vermieter bezahlt. Zunächst erfolgte keine Abrechnung über die Betriebskosten. Erst mit Schreiben vom 26.01.2004 rechnete der Vermieter über die Betriebskosten für den Zeitraum 11.11.2001 bis 31.12.2002 ab. Der Kläger zahlte die sich aus der Abrechnung ergebende Nachforderung an den Vermieter.

Verstoß gegen die Preisangabenverordnung bei Sofort-Kauf bei eBay

Urteil des OLG Hamburg v. 15.2.2007, Az: 3 U 253/06

Mit dem Urteil des OLG Hamburg wurde erneut eine Tür aufgestoßen, aus der sich eine Abmahnwelle ergießen kann und wird.

Das Gericht ist der Ansicht, dass ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegt, wenn der Anbieter auf der Internetplattform eBay einen Artikel zum Sofortkauf zu einem Festpreis anbietet und auf dieser Seite kein Hinweis angebracht ist, dass der Preis zuzüglich Versandkosten gilt.
Der Hinweis auf einer „Unter-Seite“ sei nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend, um den Verbraucher darüber aufzuklären, dass er die Versandkosten trägt.

Hehlerware bei eBay

Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Bückeburg gegen Käufer bei eBay wegen des Verdachts der Hehlerei.

Die Versteigerungsplattform eBay bietet Verbrauchern und Händlern gleichermaßen eine einfache Möglichkeit, den entsprechenden Käufer für die jeweilige Ware zu finden.

In diesem Rahmen wird jedoch nicht nur legal Ware verkauft. Auch Straftäter möchten über diesen Weg ihr Diebesgut "an den Mann" bringen.

Wie kann man sich vor derartigen Verkäufern schützen? Wie kann man sich davor schützen, nicht selbst Ziel der Staatsanwaltschaft zu werden, wenn man solche Ware unwissentlich gekauft hat?

Mit Hilfe dieser Checkliste wollen wir Ihnen ermöglichen, zu prüfen, ob die von Ihnen ausgewählte Ware eventuell gestohlen sein könnte:

Checkliste

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