Angaben für das Impressum auf "mich"-Seite genügen, KG Berlin Beschluss vom 11.05.2007, 5 W 116/07

Das Kammergericht Berlin folgt der Rechtsprechung des LG Traunstein im Hinblick auf die Angaben nach dem Telemediengesetz (früher Teledienstgesetz).

1. Der Pflicht zur Anzeige der Anbieterkennzeichnung (Impressumpflicht) nach § 6 TDG (jetzt § 5 TMG) in einem Internetauftritt bei eBay kann auch durch einen Eintrag auf einer nachgelagerten Seite genügt werden, die über die Startseite mit Anklicken der Schaltfläche "mich" erreicht wird. Die Schaltfläche "mich" ist in diesem Zusammenhang nicht anders zu beurteilen als die Schaltflächen "Kontakt" oder "Impressum".

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Folgende Personen sind pflichtteilsberechtigt, §2303 ff BGB:

- Kinder und angenommene Kinder
- Ehepartner
- Eltern

Sollten Sie pflichtteilsberechtigt sein, helfen wir Ihnen bei der Berechnung des Pflichtteils.

Testament und Erbfolge

Testament

Sobald Sie ein wirksames Testament mit unserer Hilfe erstellt haben, sind diejenigen Personen, die darin als Erben benannt sind, auch nach Ihrem Tod Ihre Erben.

Ihr Wille kann nur von so genannten Pflichtteilsberechtigten "durchbrochen" werden.

Pflichtteilsberechtigt sind gemäß § 2303 ff BGB:

- Eheleute
- Leibliche und angenommene Kinder (keine Stiefkinder, es sei denn, sie wurden adoptiert)
- Enkelkinder

Der Pflichtteilsberechtigte kann gegenüber der Erbengemeinschaft seinen Anspruch auf den Pflichtteil geltend machen. Die Erben müssen diesen Anspruch, soweit er besteht, erfüllen.

Wir prüfen für Sie, ob Sie pflichtteilsberechtigt sind und wie hoch der Pflichtteil ausfällt.

Widerrufsbelehrung bei eBay : Neues Urteil des Bundesgerichtshofs BGH Urteil vom 12.04.2007

Der Bundesgerichtshof hatte in einem aktuellen Urteil vom 12.04.2007, Az. VII ZR 122/06 über eine Widerrufsklausel zu urteilen, die zwar über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs aufklärte, jedoch nicht über dessen wesentlichen Rechte.

In diesem Fall ging es um eine Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Haustürgeschäftes. Ein Fassadenvertreiber hatte bei einem Haustürgeschäft am 29.05.2005 einen Auftrag mit folgender Belehrung überreicht:

Erbe ausschlagen - der richtige Weg?

Die Erbschaft ausschlagen

Sie sind Erbe geworden und möchten nun wegen Überschuldung des Nachlasses ausschlagen?

Zunächst sollten Sie sich vor der Ausschlagung beraten lassen. Sie können in der Bedenkzeit, ob Sie das ERbe annehmen oder nicht, die Haftung durch Erstellung eines Nachlassverzeichnisses auf den Nachlass begrenzen.

Eine übereilte Ausschlagung kann für Sie ebenfalls nachteilig sein.

Ausschlagungsfrist

Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen.
Etwas anderes gilt dann, wenn der Erblasser seinen einzigen Wohnsitz im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Eintritt des Erbfalls im Ausland befunden hat. In diesen Fällen beträgt Ausschlagungsfrist 6 Monate.

Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn

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