Belehrung im Internetportal eBay genügt der Textform, LG Paderborn, Urteil vom 28.11.2006, Az.: 6 O 70/06

Noch ist keine eindeutige Richtung in der Rechtsprechung hinsichtlich der Wahrung der Textform auf der Internetplattform eBay zu erkennen.

Speicherung von dynamischen IP-Adressen

Urteil des BGH vom 26.10.2006 - IIIZR 40/06

Speicherung von dynamischen IP-Adressen durch Access-Provider müssen nach dem Ende der jeweiligen Verbindung gelöscht werden.

Sobald ein User sich im Internet anmeldet, erhält er eine so genannte "IP-Adresse". Diese IP-Adresse ist vergleichbar mit der Telefonnummer eines Nutzers, wobei diese Nummer bei jedem Besuch neu vergeben wird. Es sei angemerkt, dass es auch fest vergebene IP-Adressen gibt. Diese sollen hier jedoch keine Rolle spielen.

Der "Provider" ist dabei derjenige Dienst, der dem Nutzer den Zugang zum Internet ermöglicht.

Übernahme eines Zeitungsartikels im Internet als Urheberrechtsverletzung

Übernahme eines Zeitungsartikels im Internet als Urheberrechtsverletzung

LG München I, Urteil vom 15.11.2006, 21 O 22557/05

Der Informationsfluss im Internet ist eine grosser Bereicherung unserer Zeit. Nie war es so schnell möglich, an Informationen zu gelangen, seien es Fernsehnachrichten, Urteile, DAX-Kurse oder Zeitungsartikel.

Widerrufsbelehrung im eBay Shop - Urteil des LG Traunstein vom 18.05.2005

Urteil des LG Traunstein, Urteil vom 18.05.2005 –1 HK 5016/04 (Ebay - Widerrufsbelehrung und Impressum auf der "Mich-Seite")

Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, was für eine wirksame Widerrufsbelehrung eines Onlineshops bei Ebay notwendig und ausreichend ist. Dabei behält das Gericht die Verbraucherinteressen an umfassender Aufklärung als Priorität im Auge, setzt jedoch die Maßstäbe für die Auffindbarkeit der Informationen der Verbraucher nicht zu hoch an.

In dem Rechtsstreit
...
gegen
...
erläßt das Landgericht Traunstein - 1. Kammer für Handelssachen durch ... aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 18.5.2005 folgendes Endurteil:
I. Der Verfügungsbeschluß des Landgerichts Traunstein vpm 13.12.2004 wird aufgehoben.

Die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht

Nach dem Tod eines Mitmenschen treten seine Erben an seine Stelle. Wer die Erben im Einzelfall sind, bestimmt der Erblasser selbst. Sollte der Erblasser keine Regelung getroffen haben, greift die gesetzliche Erbfolge ein.

1.Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge ist in so genannte „Ordnungen“ unterteilt. Gibt es Erben aus einer vorrangigen Ordnung, sind die übrigen Ordnungen von der Erbfolge ausgeschlossen. Die gesetzlichen Erben nach den Ordnungen sind wiefolgt aufgeteilt:

1. Ordnung: Abkömmlinge (Kinder) des Erblassers (§ 1924 BGB)

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