Testament und Erbfolge

Testament

Sobald Sie ein wirksames Testament mit unserer Hilfe erstellt haben, sind diejenigen Personen, die darin als Erben benannt sind, auch nach Ihrem Tod Ihre Erben.

Ihr Wille kann nur von so genannten Pflichtteilsberechtigten "durchbrochen" werden.

Pflichtteilsberechtigt sind gemäß § 2303 ff BGB:

- Eheleute
- Leibliche und angenommene Kinder (keine Stiefkinder, es sei denn, sie wurden adoptiert)
- Enkelkinder

Der Pflichtteilsberechtigte kann gegenüber der Erbengemeinschaft seinen Anspruch auf den Pflichtteil geltend machen. Die Erben müssen diesen Anspruch, soweit er besteht, erfüllen.

Wir prüfen für Sie, ob Sie pflichtteilsberechtigt sind und wie hoch der Pflichtteil ausfällt.

Wenn Ihnen gegenüber ein Pflichtteil geltend gemacht wird, prüfen wir die Rechtmäßigkeit des Anspruchs. Besteht er nicht, helfen wir Ihnen bei der Abwendung des Anspruchs.

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