Hehlerware bei eBay

Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Bückeburg gegen Käufer bei eBay wegen des Verdachts der Hehlerei.

Die Versteigerungsplattform eBay bietet Verbrauchern und Händlern gleichermaßen eine einfache Möglichkeit, den entsprechenden Käufer für die jeweilige Ware zu finden.

In diesem Rahmen wird jedoch nicht nur legal Ware verkauft. Auch Straftäter möchten über diesen Weg ihr Diebesgut "an den Mann" bringen.

Wie kann man sich vor derartigen Verkäufern schützen? Wie kann man sich davor schützen, nicht selbst Ziel der Staatsanwaltschaft zu werden, wenn man solche Ware unwissentlich gekauft hat?

Mit Hilfe dieser Checkliste wollen wir Ihnen ermöglichen, zu prüfen, ob die von Ihnen ausgewählte Ware eventuell gestohlen sein könnte:

Checkliste

  • Prüfen Sie die Bewertungen des Verkäufers. Finden sich darin Hinweise von anderen Käufern, dass die Ware offenbar gestohlen war oder es sich um Plagiate handelt, sollten Sie kein Gebot abgeben.
  • Setzten Sie sich mit anderen Käufern in Verbindung und fragen Sie nach, wie zufrieden der Käufer mit der Ware war.
  • Bietet ein Verkäufer Ware zu sehr niedrigen Sofortkaufpreisen an, so ist das zumindest ein Indiz dafür, dass die Ware gestohlen wurde oder ein Plagiat ist.
  • Wählen Sie eine sicher Bezahlart. eBay bietet das System "Paypal" an. Nutzen Sie dieses oder ähnliche Systeme, um Ihre Zahlung notfalls zurück zu bekommen.
  • Fragen Sie den Verkäufer im Vorfeld nach Herkunft des Artikels.
  • Verlangen Sie die Originalrechnung.
  • Sollte die Ware mit einer Seriennummer ausgestattet sein (z.B. bei Laptops, hochpreisigen Uhren oder Feuerzeugen etc.), lassen Sie sich diese Nummer vorab geben und prüfen die Echtheit des Artikels nach.

Sollten sich im Vorfeld bei der Befragung des Verkäufers bereits Probleme zeigen, sollten Sie Abstand vom Kauf nehmen.

Sollten Sie tatsächlich gestohlene Ware ersteigert haben, geben Sie die Ware bei der Polizei ab. An gestohlenen Sachen können Sie kein Eigentum erwerben, auch wenn Sie bei dem Kauf nicht wußten, dass es sich um gestohlene Ware handelt. Der Eigentümer kann von Ihnen somit die Herausgabe des gestohlenen Gutes verlangen.

Strafrechtlich können Sie dann belangt werden, wenn Sie wußten oder hätten wissen müssen, dass Sie gestohlene Ware gekauft haben. Sie müssen daher bei jedem Kauf ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit walten lassen.

In jedem Falle sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, sobald Sie von der Staatsanwaltschaft vorgeladen werden. Gerne beraten wir Sie oder empfehlen Ihnen einen Kollegen vor Ort.

info@anwaeltin-heussen.de