Erstellung eines Testaments

Sie möchten Ihr Vermögen in die richtigen Hände geben?

Dann müssen Sie ein Testament erstellen.

Sie sollten sich dabei beraten lassen, um Ihren Willen wirksam umzusetzen. Unwirksame oder zweideutige Formulierungen finden sich in fast jedem Testament, das ohne anwaltliche Hilfe erstellt wird.

Vorab sollten Sie folgendes wissen:

1. Form

1.1 Das Testament muss von Ihnen handschriftlich erstellt werden, § 2247 BGB. Es genügt nicht, nur die handschriftliche Unterschrift beizufügen.

1.2 Sie können auch ein so genanntes öffentliches Testament erstellen. Das bedeutet, dass Sie bei einem Notar Ihren letzten Willen erklären, § 2232 BGB.

2. Inhalt

Sie können Ihr Vermögen an Ihre Familie und Freunde verteilen, Dazu können Sie Erben einsetzen, sowie verschiedene Verfügungen anwenden wie z.B. durch Vermächtnis, Auflagen, Teilungsanordnunen.

2.1 Erben und "vermachenn"

Sie müssen sich bewußt sein, dass zwischen vererben und vermachen ein Unterschied besteht. Der Erbe wird nach Ihrem Tod unmittelbar Eigentümer des Nachlasses, er tritt so zusagen in Ihre Fußstapfen.

Der Vermächtnisnehmer hingegen erhält einen "schuldrechtlichen Anspruch" gegen die Erben auf Überlassung seines Vermächtnisses. Wenn Sie z.B. Ihrem guten Freund eine Uhr überlassen wollen, setzten Sie ihn nicht als Erben ein, sondern vermachen ihm die Uhr. Er verlangt sie dann von den Erben heraus.

Der Sinn der Unterscheidung liegt in der Gestalt der Erbengemeinschaft. Sie muss zusammen den Nachlass verwalten. Jede zusätzliche Person ist eine "Belastung" Erbengemeinschaft.

2.2 Auflagen

Sie können in Ihrem Testament bestimmte Auflagen einfügen. Die Auflagen müssen die jeweiligen Personen erfüllen.
Sie können beispielsweise anordnen, dass für Ihr Grab gesorgt wird, oder Ihr Haustier aufgenommen wird. Für den Fall der Zuwiderhandlung können Sie Konsequenzen veranlassen.

Welche Verfügung für Sie individuell passt, muss anhand einer genauen Analyse ermittelt werden.

Sie sollten mit Ihrem Vermögen, dass Sie sich hart erarbeitet haben, mit derselben Umsicht vorgehen wie zu Lebzeiten.

Wir empfehlen, dass Sie sich mit der Erstellung des Testamentes an uns wenden. Wir finden gemeinsam mit Ihnen heraus, welche Verfügungen am besten Ihrem Willen entsprechen. Schicken Sie uns ein E-Mail - info@anwaeltin-heussen.de - oder rufen Sie uns an.