Internetrecht

Verstoß gegen die Preisangabenverordnung bei Sofort-Kauf bei eBay

Urteil des OLG Hamburg v. 15.2.2007, Az: 3 U 253/06

Mit dem Urteil des OLG Hamburg wurde erneut eine Tür aufgestoßen, aus der sich eine Abmahnwelle ergießen kann und wird.

Das Gericht ist der Ansicht, dass ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegt, wenn der Anbieter auf der Internetplattform eBay einen Artikel zum Sofortkauf zu einem Festpreis anbietet und auf dieser Seite kein Hinweis angebracht ist, dass der Preis zuzüglich Versandkosten gilt.
Der Hinweis auf einer „Unter-Seite“ sei nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend, um den Verbraucher darüber aufzuklären, dass er die Versandkosten trägt.

Hehlerware bei eBay

Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Bückeburg gegen Käufer bei eBay wegen des Verdachts der Hehlerei.

Die Versteigerungsplattform eBay bietet Verbrauchern und Händlern gleichermaßen eine einfache Möglichkeit, den entsprechenden Käufer für die jeweilige Ware zu finden.

In diesem Rahmen wird jedoch nicht nur legal Ware verkauft. Auch Straftäter möchten über diesen Weg ihr Diebesgut "an den Mann" bringen.

Wie kann man sich vor derartigen Verkäufern schützen? Wie kann man sich davor schützen, nicht selbst Ziel der Staatsanwaltschaft zu werden, wenn man solche Ware unwissentlich gekauft hat?

Mit Hilfe dieser Checkliste wollen wir Ihnen ermöglichen, zu prüfen, ob die von Ihnen ausgewählte Ware eventuell gestohlen sein könnte:

Checkliste

Neues BGH-Urteil zu Domainnamen: "Grundke.de"

Auch ein Nichtnamensträger kann eine Domain registrieren, wenn er von einem Namensträger hierzu beauftragt wurde, BGH, Urteil vom 08.02.2007, Az. I ZR 59/04

Sachverhalt:

Hinweis auf Kostenpflicht erst in AGB kann unwirksam sein, AG München, Az. 161 C 23695/06

Angaben über kostenpflichtige Dienste, die erst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert werden, können überraschend und damit unwirksam sein.

Urteil des Amtsgerichts München vom 16.1.07, Az. 161 C 23695/06 (rechtskräftig).

Formulierung "Unversicherter Versand", eBay Abmahnung nicht immer gerechtfertigt, LG Hamburg, Az. 315 O 457/06

Abmahnungen hinsichtlich der Formulierung "unversicherter Versand" traten in der Vergangenheit immer wieder zu Tage.

Die Kritik:
Der Abmahner kritisierte, dass die Formulierung auf den Kunden in der Art wirke, dass dieser davon ausgeht, er müsse den versicherten Versand wählen, um die Verlustgefahrt der Ware beim Transport abzusichern. Ist der Kunde Verbraucher, d.h. handelt er für seine privaten Belange, hat jedoch nach den Vorschriften § 474 ff BGB der Verkäufer die Risiken des Verlustes bei der Versendung zu tragen. Die Abmahner sahen also in der Formulierung eine Täuschung des Kunden, um eine höhere Versandkostenpauschale geltend machen zu können.

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