Internetrecht

Filesharing - Eltern haften nicht immer für ihre Kinder - LG Mannheim

Das Landgericht Mannheim hat in einem aktuellen Urteil über die Haftung von Eltern minderjähriger Kinder für deren Urheberrechtsverletzung durch "Filesharing" (Urteil vom 29.09.2006, Az. : 7 O 76/06 und vom 30.01.2007, 2 O 71/06) folgendes entschieden:

Eltern von Kindern, die das Internet benutzen, haben bestimmte Prüfpflichten einzuhalten.
Im vorliegenden Fall hatte der volljährige Sohn der Beklagten eine Urheberrechtsverletzung begangen, indem er im Rahmen eines Filesharings zu einem Computerspiel im Internet ermöglicht hatte, dass urheberrechtlich geschützt war.
Das Landgericht Mannheim führt aus, dass ein Internetanschluss innerhalb eines Haushaltes mit Kindern naturgemäß auch von diesen genutzt wird.

LG Köln, Az, 81 O 174/06, Google Adwords, die eine fremde Marke verwenden, ist nach Ansicht des Gerichts eine Markenverletzung

Die Verwendung von Markennamen in Google Adwords ist umstritten.

Das Landgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 09.02.2007 (81 O 174/06), dass die Verwendung einer fremden Marke als Google-AdWord eine Verletzungshandlung darstellt.

eBay Abmahnung, fehlerhafte Widerrufbelehrung, neues Urteil zur Textform

Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 15.03.2007 (Aktenzeichen: 52 O 88/07) per einstweiliger Verfügung verfügt, dass ein eBay-Händler die für Widerrufsbelehrungen bisher gängige Wertersatzklausel gegenüber Verbrauchern nicht mehr verwenden darf.

Im vorliegenden Fall hatte der abgemahnte Ebay Händler die Formulierung, dass ein Schaden, der auch durch ordnungsgemäßen Gebrauch der Sache entsteht, zu ersetzen ist, in seiner Widerrufsbelehrung eingefügt.

Dies ist nach Ansicht des Landgericht Berlin aber bei Versteigerungen auf der Ebay-Plattform nicht möglich und stellt eine falsche Widerrufsbelehrung dar. Die Abmahnung der Widerrufsbelerung des Ebay Shops sei demnach gerechtfertigt.

Bei Falschangaben eines Verkäufers im Rahmen einer Online-Versteigerung kann Schadensersatz verlangt werden!

Verkäufer bei eBay oder anderen Internetauktionen müssen sich an ihre Beschreibungen der Ware halten lassen. Die Verkäufer müssen daher prüfen, ob die Ware dem Beschreibungstext entspricht. Eine Beschreibung „ins Blaue hinein“ kann dazu führen, dass der Verkäufer dem Käufer Schadensersatz zu leisten hat.

Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. soeben entschieden:

Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. Vom 31.01.2007, Az: 2 16 S 3/06 (rechtskräftig)

Bei Falschangaben eines Verkäufers im Rahmen einer Online-Versteigerung kann der Käufer vom Vertrag zurück treten und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Sachverhalt:

Laut Beschluss des Kammergerichts Berlin beträgt die Widerrufsfrist bei eBay 1 Monat

Das Kammergericht Berlin hat in dem Beschluss entschieden, dass bei eBay der Verbraucher einen Monat lang seine Willenserklärung zum Abschluss des Kaufvertrages widerrufen kann.

Das Gericht stellt darauf ab, dass die Widerrufsbelehrung in Textform zu erfolgen hat, § 355 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Textform sei nicht gewahrt, wenn die Belehrung nur im Internet gelesen werden kann. Die Textform ist erst gewahrt, wenn die Belehrung dem Verbraucher z.B. als E-Mail oder mit Zusendung der Ware im Begleitschreiben zugeht.

Ob diese Auffassung bestätigt wird, bleibt abzuwarten. Das Landgericht Paderborn hat bereit anders entschieden (siehe ).

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