ErbrechtErstellung eines TestamentsSie möchten Ihr Vermögen in die richtigen Hände geben? Dann müssen Sie ein Testament erstellen. Sie sollten sich dabei beraten lassen, um Ihren Willen wirksam umzusetzen. Unwirksame oder zweideutige Formulierungen finden sich in fast jedem Testament, das ohne anwaltliche Hilfe erstellt wird. Vorab sollten Sie folgendes wissen: 1. Form 1.1 Das Testament muss von Ihnen handschriftlich erstellt werden, § 2247 BGB. Es genügt nicht, nur die handschriftliche Unterschrift beizufügen. 1.2 Sie können auch ein so genanntes öffentliches Testament erstellen. Das bedeutet, dass Sie bei einem Notar Ihren letzten Willen erklären, § 2232 BGB. 2. Inhalt Checkliste - ErbscheinIm Todesfall eines Menschen treten die Erben in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Das bedeutet, dass sämtliche Recht und Pflichten auf den Erben übergehen, der Erbe steigt sozusagen in die Schuhe des Erblassers. Wer Erbe des Verstorbenen geworden ist, bestimmt sich zunächst nach den Wünschen des Verstorbenen (Testament). Hat der Verstorbene seinen Willen nicht geäußert, greift die gesetzliche Erbfolge ein. Danach erben vorrangig die Kinder des Verstorbenen und der Ehegatte. |