Checkliste - ErbscheinIm Todesfall eines Menschen treten die Erben in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Das bedeutet, dass sämtliche Recht und Pflichten auf den Erben übergehen, der Erbe steigt sozusagen in die Schuhe des Erblassers. Wer Erbe des Verstorbenen geworden ist, bestimmt sich zunächst nach den Wünschen des Verstorbenen (Testament). Hat der Verstorbene seinen Willen nicht geäußert, greift die gesetzliche Erbfolge ein. Danach erben vorrangig die Kinder des Verstorbenen und der Ehegatte. Der Erbe muss sein Erbrecht insbesondere bei Banken, Behörden etc. nachweisen können, bevor er die notwendigen Verfügungen treffen darf. Hierfür benötigt der Erbe den so genannten Erbschein. Die folgende Checkliste zeigt die notwendigen Schritte für den Erbscheinantrag auf:
Der Erbschein muss bei dem Amtsgericht gestellt werden, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Der Antrag muss den Erben und dessen Erbenstellung genau bezeichnet. Fehler können hier zu einer Verzögerung führen, aufgrund dessen sich die Abwicklung des Erbfalls unnötig hinauszögert. Mit Aushändigung des Erbscheins hat der Erbe –einfach ausgedrückt- einen Nachweis über sein Erbrecht und kann somit Handlungen bei Behörden und Banken wahrnehmen. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Erbscheins. |