Eine Abmahnung der Widerrufsbelehrung bei eBay kann rechtsmissbräuchlich sein, LG Paderborn

Nachdem etliche Urteile ergangen sind, die bestimmte fehlende oder falsche Angeben von Anbietern auf der Internetseite eBay als wettbewerbswidrig eingestuft haben (KG Belin), häufen sich die Abmahnungen. Sie sollten nicht ungeprüft eine solche Abmahnung unterschreiben. Denn sie kann unter Umständen rechtsmissbräuchlich sein, wie nun das LG Paderborn entschieden hat.

LG Paderborn, Urteil vom 03.04.2007, AZ. 7 0 20/07:

Eine wegen angeblichen Verstoßes gegen die Belehrungspflicht über ein 1-monatiges Widerrufsrecht bei eBay-Verkäufen ausgesprochene Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Abmahnende sich planmäßig mit Rechtsanwälten verbündet, um Belehrungsdefizite auf Websites und bei eBay aufzuspüren, und diese Verstöße zur Erzielung eigener Einnahmen massenhaft verfolgt. Indizien für die Rechtsmissbräuchlichkeit sind dabei die gezielte Streuung teilweise weit vom betreffenden Firmensitz des abmahnenden Unternehmens entfernter Gerichtsorte zum Zwecke der Verfolgung der Verstöße, die mehrfache Zusammenarbeit mit denselben Rechtsanwaltskanzleien in gleichartigen Verfahren und ein fehlendes nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse des Abmahnenden an der Rechtsverfolgung.

Sie sind auch abgemahnt worden? Lassen Sie sich von uns beraten, info@anwaeltin-heussen.de.