BVerfG zum Thema Beschlagnahme von Datenträgern

Beschluß der Bundesverfassungsgerichts vom 12.04.2005- 2 BvR 1027/02

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Beschluß des 2. Senats vom 12.04.2005 veröffentlicht, in dem sich dieser mit den Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und darauf gespeicherter Daten auseinandergesetzt hat.

Der Beschluß wurde im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde einer Rechts- und Steuerberatungskanzlei erlassen. In den Kanzleiräumen war eine Durchsuchung erfolgt, in deren Verlauf Datenträger beschlagnahmt wurden.

Der Senat sieht in der Sicherstellung und Beschlagnahme der Datenträger und der hierauf gespeicherten Daten einen Eingriff in das Grundrecht der Beschwerdeführer auf informationelle Selbstbestimmung und eine Beeinträchtigung der hiermit zusammenhängenden Belange der Allgemeinheit.

Der Zugriff auf den Datenbestand einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei beeinträchtigt in schwerwiegender Weise das rechtlich besonders geschützete Vertrauensverhältnis zwischen den Mandanten und den für sie tätigen Berufsträgern. Als Organde der Rechtspflege sind Rechtsanwälte und Steuerberater sowie deren Mandanten auch im öffentlichen Interesse auf eine besonders geschützte Vertraulichkeit der Kommunikation angewiesen.

Pressemitteilung Nr. 47/2005 vom 8. Juni 2005

pressemitteilungen/bvg05-047